Lene Voigt Gesellschaft e. V. - unser Verein

 

 

Lene-Voigt-Gesellschaft e.V.

 

 

 

Die Lene-Voigt-Gesellschaft e.V. ist ein gemeinnütziger Verein, welcher 1995 in Leipzig gegründet wurde.

Gemeinnützigkeit bedeutet für uns, dass unser Verein durch die ehrenamtliche Arbeit seiner Mitglieder und seines Vorstand getragen wird.

Ehrenamtlich gestalten wir unsere Vereinsarbeit, geben Publikationen heraus und organisieren Veranstaltungen.

 

Zweck unseres vereins ist die Erforschung von Leben und Werk der Schriftstellerin Lene Voigt (1891–1962) und der mit ihr in Verbindung gewesenen Menschen.

Die Lene-Voigt-Gesellschaft e.V. macht es sich zur Aufgabe, der Nachwelt alle künstlerischen Äußerungen der Schriftstellerin Lene Voigt mitzuteilen.

Dabei ist es vornehmes Anliegen der Gesellschaft, sie nicht einseitig als »Mundartdichterin« festzulegen.

Die Dichtung von Lene Voigt verdient große Wertschätzung, sowohl in ihrer literarischen als auch in ihrer historisch-gesellschaftlichen Bedeutung. Wir sollten ernster und sorgsamer mit ihrem Werk umgehen, mit angemessener Demut und literarischem Feingefühl ihre Werke interpretieren und rezitieren. Somit geben wir Lene Voigt den ihr gebührenden Platz in der Riege deutscher Dichter.

Weitere Ziele des Vereins sind:

  • Dokumentation der Leipziger Wohnstätten der Schriftstellerin
  • Würdigung des Lebenswerkes durch eine Dauerausstellung in ihrer Geburts- und Sterbestadt
  • Zusammenarbeit mit Schulen in der Region

Der Satzungszweck wird verwirklicht durch eine aktive Öffentlichkeitsarbeit.

Die Lene Voigt-Gesellschaft e.V. ist selbstlos tätig; sie verwirklicht nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

Mitglied der Lene-Voigt-Gesellschaft e.V. kann jeder Bürger werden, der das 16. Lebensjahr erreicht hat.

Die Aufnahme erfolgt durch Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklärung beim Vorstand der Gesellschaft. Es werden keine besonderen Anforderungen an Qualifikation, Beruf oder Wohnort gestellt.

Mitglied der Lene-Voigt-Gesellschaft e.V. können natürliche und juristische Personen werden.

 

 

Zur Satzung

 

Beitrittsantrag